EPR-Registrierungspflichten für Marktplatzhändler in der EU

Ein Online-Werkzeug zur erweiterten Herstellerverantwortung in der Europäischen Union: Aus den Ländern, in die Sie verkaufen, ergibt sich Markt für Markt, welches Register die Nummer vergibt, wie diese Nummer heißt, welches System die Entgelte erhebt und ob ein nicht niedergelassener Hersteller einen Bevollmächtigten braucht. Abgedeckt sind Verpackung, Elektrogeräte und Batterien in allen 27 Mitgliedstaaten, wobei bereits geprüfte Märkte von jenen getrennt ausgewiesen werden, die am 12. August 2026 hinzugekommen sind.

So prüfen Sie Ihre Pflichten

1
Niederlassung angeben

In einem bestimmten EU-Land oder ganz außerhalb der EU — daraus folgt die Pflicht zum Bevollmächtigten.

2
Märkte ankreuzen

Jedes Land, in das Sie versenden, und jedes Land, in dem Ware im Lager liegt.

3
Ströme ergänzen

Verpackung ist immer aktiv. Elektrogeräte und Batterien ergänzen Sie, wenn Ihre Produkte sie enthalten.

4
Die Aufteilung lesen

Heute geprüfte Märkte stehen zuerst, danach jene, die am 12. August 2026 hinzukommen.

5
Länderkarten durchgehen

Jede Karte nennt Register, Nummer und System und markiert die Fallen dieses Landes.

Prüfen Sie Ihre Registrierungspflicht, bevor der Marktplatz sie für Sie prüft

1Wo Ihr Unternehmen niedergelassen ist
Davon hängt der Bevollmächtigte ab. Ein Hersteller, der im Verkaufsland nicht niedergelassen ist, muss dort einen benennen — ab 12. August 2026 ist das Artikel 40 der PPWR, und ohne ihn verliert ein Händler außerhalb der EU das Recht, verpackte Ware auf diesem Markt bereitzustellen.
2Wohin Sie verkaufen und wo Ware lagert
Erfassen Sie jedes Land, in das Sie versenden, und jedes Land, in dem Ware lagert. Grenzüberschreitende Fulfilment zählt: Lagerware wird auf diesem nationalen Markt bereitgestellt.
3Was Sie verkaufen
Verpackung betrifft fast jeden: Karton und Klebeband sind bereits Verpackung. Elektrogeräte und Batterien sind eigene Registrierungen mit eigenen Nummern.
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